Art. 97 ZPO
Aufklärung über die Prozesskosten
Das Gericht klärt die nicht anwaltlich vertretene Partei über die mutmassliche Höhe der Prozesskosten sowie über die unentgeltliche Rechtspflege auf.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Fristenstillstand bei Berufung gegen einen im summarischen Verfahren ergangenen Entscheid1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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35 Zitierungen
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29 Zitierungen
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Unentgeltliche Rechtspflege27 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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