Art. 115 BV
Unterstützung Bedürftiger
Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt. Der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeiten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Unterstützungswohnsitz eines in einem ausserkantonalen Heim untergebrachten Kindes20 Zitierungen
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2Interkantonale Unterstützungszuständigkeit des Aufenthaltsortes bei fehlendem Unterstützungswohnsitz12 Zitierungen
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3Verwendung von Freizügigkeitsguthaben zwecks Rückerstattung wirtschaftlicher Sozialhilfe; Erhaltung des Vorsorgeschutzes8 Zitierungen
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4Unterstützungswohnsitz einer volljährigen Person in Familienpflege7 Zitierungen
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5Richtigstellung des Unterstützungswohnsitzes eines dauernd nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnenden minderjährigen Kindes5 Zitierungen
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6Unterstützung bei Heimkehr in die Schweiz2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Sozialhilfe (Zuständigkeit)4 Zitierungen
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Sozialhilfe2 Zitierungen
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Sozialhilfe (Unterstützungswohnsitz)2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.