Art. 188 BV
Stellung des Bundesgerichts
1 Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes.
2 Das Gesetz bestimmt die Organisation und das Verfahren.
3 Das Gericht verwaltet sich selbst.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verwaltungsverordnungen (Kreisschreiben etc.); Auslegung; Vertrauensschutz; Anforderungen an Praxisänderungen; Gleichbehandlung im Unrecht4 Zitierungen
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2Strafrechtliche Landesverweisung von EU-Bürgern und Freizügigkeitsabkommen2 Zitierungen
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3Anspruch auf Einsichtnahme in die Protokolle des Gesamtgerichts und der Verwaltungskommission2 Zitierungen
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4Zuständigkeitsordnung; Regelung auf der Stufe des formellen Gesetzes1 Zitierungen
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5Auslieferung eines FIFA-Funktionärs an die USA, besonders bedeutender Fall0 Zitierungen
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6Beschwerde in Strafsachen der Staatsanwaltschaft gegen eine (umgehend vollzogene) Haftentlassung durch die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Anfechtung Mietzinserhöhung7 Zitierungen
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7 Zitierungen
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6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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