Art. 266g OR

Aus wichtigen Gründen

1 Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie unzumutbar machen, können die Parteien das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen.
2 Der Richter bestimmt die vermögensrechtlichen Folgen der vorzeitigen Kündigung unter Würdigung aller Umstände.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 05.06.1996 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 27.02.1997 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ungewöhnlichkeitsregel - Inhaltskontrolle
    · 28.10.2008 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kündigungsschutz während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens
    · 14.09.2004 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Untermiete, Kündigung des Mietverhältnisses
    · 10.01.2012 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 18.12.1991 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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