Art. 269 OR

Regel

Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Herabsetzung des Mietzinses (Art. 270a, 269 und 269a lit. a OR)
    · 04.06.1996 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Mietzinsfestsetzung; Kostenmiete; Orts- oder Quartierüblichkeit; Verzinsung des für ausserordentlichen Unterhalt aufgewendeten Kapitals
    · 08.07.2014 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Begehren um Herabsetzung des Mietzinses während der Mietdauer (Art. 270a OR); absolute Berechnungsmethode (Art. 269 OR)
    · 22.08.2016 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Begehren auf Herabsetzung des Anfangsmietzinses (Art. 270 OR)
    · 08.05.1998 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Mietrecht; Kündigungsschutz für einen zusammen mit einer Wohnung vermieteten Autoabstellplatz; Untersuchungsmaxime bei mietrechtlichen Streitigkeiten (Art. 253a, 266l, 269d, 274d Abs. 3 OR)
    · 13.04.1999 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Herabsetzung des Mietzinses (Art. 270a OR)
    · 06.06.1995 · 22 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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