Art. 56 OR

Ersatzpflicht

1 Für den von einem Tier angerichteten Schaden haftet, wer dasselbe hält, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet habe, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.
2 Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff, wenn das Tier von einem andern oder durch das Tier eines andern gereizt worden ist.
3 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Tierhalterhaftung
    · 04.10.2004 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 3 Abs. 2 und 19 VG
    · 22.06.1989 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Haftung des Tierhalters
    · 10.04.1984 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 03.01.1978 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Haftung des Tierhalters (Art. 56 OR)
    · 30.09.1999 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Haftung des Tierhalters (Art. 56 OR)
    · 06.07.1976 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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