Art. 115 StGB
Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord
Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Schwere Körperverletzung (Art. 122 Abs. 1 StGB); Verbreiten menschlicher Krankheiten (Art. 231 Ziff. 1 StGB); Vorsatz (Art. 18 Abs. 2 StGB); Versuch (Art. 21 f. StGB)18 Zitierungen
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2Abgabe von Natrium-Pentobarbital für den begleiteten Suizid einer psychisch kranken Person16 Zitierungen
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3Fahrlässige Körperverletzung; Selbstgefährdung des Verletzten9 Zitierungen
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4Willkür in der Beweiswürdigung (Art. 9 BV)5 Zitierungen
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5Vereinbarung über die organisierte Sterbehilfe3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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7 Zitierungen
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Editionsverfügung4 Zitierungen
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3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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