Art. 115 StGB

Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord

Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schwere Körperverletzung (Art. 122 Abs. 1 StGB); Verbreiten menschlicher Krankheiten (Art. 231 Ziff. 1 StGB); Vorsatz (Art. 18 Abs. 2 StGB); Versuch (Art. 21 f. StGB)
    · 27.10.2004 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Abgabe von Natrium-Pentobarbital für den begleiteten Suizid einer psychisch kranken Person
    · 03.11.2006 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Fahrlässige Körperverletzung; Selbstgefährdung des Verletzten
    · 06.12.2007 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Willkür in der Beweiswürdigung (Art. 9 BV)
    · 13.06.2008 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vereinbarung über die organisierte Sterbehilfe
    · 16.06.2010 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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