Art. 20 StGB

Zweifelhafte Schuldfähigkeit

Besteht ernsthafter Anlass, an der Schuldfähigkeit des Täters zu zweifeln, so ordnet die Untersuchungsbehörde oder das Gericht die sachverständige Begutachtung durch einen Sachverständigen an.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Einholung eines psychiatrischen Gutachtens
    · 30.05.2007 · 128 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wahrnehmung berechtigter Interessen; Art. 20 StGB (Verbotsirrtum); Art. 48 Ziff. 2, Art. 63 StGB (Strafzumessung)
    · 25.09.2002 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 30.11.1973 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Sachverständige Person
    · 13.02.2014 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 70_IV_97
    30.06.1944 · 16 Zitierungen
  6. 6
    1. Opportunitätsprinzip
    · 21.07.1994 · 15 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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