Art. 20 StGB
Zweifelhafte Schuldfähigkeit
Besteht ernsthafter Anlass, an der Schuldfähigkeit des Täters zu zweifeln, so ordnet die Untersuchungsbehörde oder das Gericht die sachverständige Begutachtung durch einen Sachverständigen an.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Einholung eines psychiatrischen Gutachtens128 Zitierungen
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2Wahrnehmung berechtigter Interessen; Art. 20 StGB (Verbotsirrtum); Art. 48 Ziff. 2, Art. 63 StGB (Strafzumessung)38 Zitierungen
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319 Zitierungen
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4Sachverständige Person17 Zitierungen
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5BGE 70_IV_9716 Zitierungen30.06.1944 · 16 Zitierungen
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61. Opportunitätsprinzip15 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Versuchte vorsätzliche Tötung; verminderte Schuldfähigkeit; Willkür, rechtliches Gehör, Strafzumessung43 Zitierungen
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19 Zitierungen
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Versuchte schwere Körperverletzung; Willkür, rechtliches Gehör, Landesverweisung18 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.