Art. 10 StPO

Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung

1 Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2 Das Gericht würdigt die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung.
3 Bestehen unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat, so geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung, Wiederholung der Grundsätze
    · 23.05.2018 · 1’136 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Stellenwert von Parteigutachten
    · 27.08.2015 · 621 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Förderung der rechtswidrigen Einreise; Notstandshilfe; Dublin-Verfahren
    · 30.06.2020 · 356 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Beweiswürdigung, Ermittlungspflicht des Gerichts; Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, Nötigungsmittel
    · 24.06.2021 · 328 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Einstellung der Strafuntersuchung; strafprozessualer Grundsatz "in dubio pro duriore"; Untersuchungsmaxime; rechtliches Gehör; Willkürverbot
    · 11.07.2011 · 244 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen
    · 11.08.2021 · 219 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 07.02.2019 · 161 Zitierungen Zusammenfassung
  • Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung etc.; Willkür, rechtliches Gehör, Anklagegrundsatz etc.
    · 10.03.2021 · 134 Zitierungen Zusammenfassung
  • Einfache Verletzung einer Verkehrsregel, pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Grundsatz in dubio pro reo
    · 15.09.2016 · 134 Zitierungen

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