Art. 11 StPO

Verbot der doppelten Strafverfolgung

1 Wer in der Schweiz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, darf wegen der gleichen Straftat nicht erneut verfolgt werden.
2 Vorbehalten bleiben die Wiederaufnahme eines eingestellten oder nicht anhand genommenen Verfahrens und die Revision.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Teileinstellung des Verfahrens; Grundsatz "ne bis in idem"
    · 20.09.2018 · 104 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Warnungsentzug des Führerausweises; Grundsatz "ne bis in idem"
    · 26.09.2011 · 80 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verfahrenseinstellung gestützt auf Art. 55a StGB; Grundsatz "ne bis in idem"; Unteilbarkeit des Strafantrags und des Rückzugs desselben
    · 23.12.2016 · 41 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Teileinstellungsverfügung; Grundsatz "ne bis in idem"; Anklageergänzung nach einem bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheid
    · 17.01.2022 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Neue Tatsachen und Beweismittel; Verfahrenswiederaufnahme nach Einstellung und Nichtanhandnahme
    · 30.04.2015 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Einsprache gegen einen Strafbefehl, Rückzug der Einsprache
    · 18.01.2023 · 17 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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