Art. 119 StPO

Form und Inhalt der Erklärung

1 Die geschädigte Person kann die Erklärung schriftlich oder mündlich zu Protokoll abgeben.
2 In der Erklärung kann die geschädigte Person kumulativ oder alternativ:
  1. a. die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person verlangen (Strafklage);
  2. b. adhäsionsweise privatrechtliche Ansprüche geltend machen, die aus der Straftat abgeleitet werden (Zivilklage).

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Straftaten zum Nachteil einer Erbengemeinschaft; Nichtanhandnahmeverfügung; Strafantragsrecht und Beschwerdelegitimation von einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft
    · 03.09.2015 · 56 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Parteientschädigung der Privatklägerschaft bei Erlass eines Strafbefehls und Verweisung der Zivilforderungen auf den Zivilweg; Legitimation der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen den Strafbefehl; Art. 353 Abs. 1 li…
    · 11.12.2012 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Legitimation der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen einen Strafbefehl
    · 30.06.2015 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Teileinstellungsverfügung; Grundsatz "ne bis in idem"; Anklageergänzung nach einem bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheid
    · 17.01.2022 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Konstituierung als Zivilklägerin
    · 06.08.2019 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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