Art. 184 StPO
Ernennung und Auftrag
1 Die Verfahrensleitung ernennt die sachverständige Person.
2 Sie erteilt ihr einen schriftlichen Auftrag; dieser enthält:
- a. die Bezeichnung der sachverständigen Person;
- b. allenfalls den Vermerk, dass die sachverständige Person für die Ausarbeitung des Gutachtens weitere Personen unter ihrer Verantwortung einsetzen kann;
- c. die präzis formulierten Fragen;
- d. die Frist zur Erstattung des Gutachtens;
- e. den Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht der sachverständigen Person und ihrer allfälligen Hilfspersonen;
- f. den Hinweis auf die Straffolgen eines falschen Gutachtens nach Artikel 307 StGB .
3 Die Verfahrensleitung gibt den Parteien vorgängig Gelegenheit, sich zur sachverständigen Person und zu den Fragen zu äussern und dazu eigene Anträge zu stellen. Sie kann bei Laboruntersuchungen davon absehen, namentlich wenn es um die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration oder des Reinheitsgrades von Stoffen, den Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut oder die Erstellung eines DNA-Profils geht.
4 Sie übergibt der sachverständigen Person zusammen mit dem Auftrag die zur Erstellung des Gutachtens notwendigen Akten und Gegenstände.
5 Sie kann einen Auftrag jederzeit widerrufen und neue Sachverständige ernennen, wenn es im Interesse der Strafsache liegt.
6 Sie kann vor der Erteilung des Auftrags einen Kostenvoranschlag verlangen.
7 Beantragt die Privatklägerschaft ein Gutachten, so kann die Verfahrensleitung die Erteilung des Auftrages von der Leistung eines Kostenvorschusses durch die Privatklägerschaft abhängig machen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung23 Zitierungen
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3Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht18 Zitierungen
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4Sachverständigengutachten; Laboruntersuchung18 Zitierungen
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5Art. 147 Abs. 1, Art. 157 f., Art. 185 StPO14 Zitierungen
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6Verwertbarkeit und Beweiswert eines forensisch-psychiatrischen Aktengutachtens; Einholung einer Zweitexpertise; fremdanamnestische Erhebungen des Gutachters13 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Überprüfung der stationären Massnahme; Ausstandsbegehren27 Zitierungen
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Strafverfahren; Auftrag für ein unfalltechnisches Gutachten; Ausstandspflicht23 Zitierungen
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Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche (Teil-Einstellungsverfügung)20 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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