Art. 286 StPO

Voraussetzungen

1 Die Staatsanwaltschaft kann eine verdeckte Ermittlung anordnen, wenn:
  1. a. der Verdacht besteht, eine in Abs. 2 genannte Straftat sei begangen worden;
  2. b. die Schwere der Straftat die verdeckte Ermittlung rechtfertigt; und c. die bisherigen Untersuchungshandlungen erfolglos geblieben sind oder die Ermittlungen sonst aussichtslos wären oder unverhältnismässig erschwert würden.
2 Die verdeckte Ermittlung kann zur Verfolgung der in den folgenden Artikeln aufgeführten Straftaten eingesetzt werden:
  1. a. StGB : Artikel 111–113, 122, 124, 129, 135, 138–140, 143 Abs. 1, 144 Abs. 3, 144bis Ziff. 1 Abs. 2 und Ziff. 2 Abs. 2, 146 Absätze 1 und 2, 147 Absätze 1 und 2, 148, 156, 160, 182–185bis, 187, 188, 189–191, 193, 193a, 195, 196, 197 Absätze 3–5, 221 Absätze 1 und 2, 223 Ziff. 1, 224 Abs. 1, 226bis, 226ter, 227 Ziff. 1 Abs. 1, 228 Ziff. 1 Abs. 1, 230bis, 231, 232 Ziff. 1, 233 Ziff. 1, 234 Abs. 1, 237 Ziff. 1, 240 Abs. 1, 242, 244 Abs. 2, 251 Ziff. 1, 260bis–260sexies, 264–267, 271, 272 Ziff. 2, 273, 274 Ziff. 1 Abs. 2, 301, 305bis Ziff. 2, 310, 322ter, 322quater und 322septies;
  2. b. Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005 : Artikel 116 Abs. 3 und 118 Abs. 3;
  3. c. Bundesgesetz vom 22. Juni 2001 zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen: Artikel 24;
  4. d. Kriegsmaterialgesetz vom 13. Dezember 1996 : Artikel 33 Abs. 2 und 34–35b;
  5. e. Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 : Artikel 88 Absätze 1 und 2, 89 Absätze 1 und 2 und 90 Abs. 1;
  6. f. BetmG : Artikel 19 Abs. 2 sowie 20 Abs. 2;
  7. g. Güterkontrollgesetz vom 13. Dezember 1996 : Artikel 14 Abs. 2;
  8. h. Sportförderungsgesetz vom 17. Juni 2011 : Artikel 22 Abs. 2 und 25a Abs. 3;
  9. i. Waffengesetz vom 20. Juni 1997 : Artikel 33 Abs. 3;
  10. j. Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000 : Artikel 86 Absätze 2 und 3;
  11. k. Geldspielgesetz vom 29. September 2017 : Artikel 130 Abs. 2 für die Straftaten nach Artikel 130 Abs. 1 Bst. a;
  12. l. Nachrichtendienstgesetz vom 25. September 2015 : Artikel 74 Abs. 4.
3 Wird die Beurteilung einer der militärischen Gerichtsbarkeit unterstehenden strafbaren Handlung der zivilen Gerichtsbarkeit übertragen, so kann die verdeckte Ermittlung auch zur Verfolgung der in Artikel 70 Abs. 2 des Militärstrafprozesses vom 23. März 1979 aufgeführten Straftaten angeordnet werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung; Anwendungsbereich des Gesetzes, Begriff der verdeckten Ermittlung; verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet zwecks Aufklärung von Straf…
    · 16.06.2008 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen bei Landfriedensbruch
    · 01.09.2020 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet zwecks Aufklärung von Straftaten, insbesondere von sexuellen Handlungen mit Kindern
    · 28.09.2016 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Polizeigesetz des Kantons Zürich; verdeckte Vorermittlung, Chatroom-Überwachung, Schutz des Post- und Fernmeldeverkehrs
    · 01.10.2014 · 7 Zitierungen
  5. 5
    Software-basierter Keylogger als Überwachungsgerät
    · 18.06.2020 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verdeckte Ermittlung, Aussageverweigerungsrecht der beschuldigten Person
    · 21.03.2017 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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