Art. 350 StPO
Bindung an die Anklage; Grundlage des Urteils
1 Das Gericht ist an den in der Anklage umschriebenen Sachverhalt, nicht aber an die darin vorgenommene rechtliche Würdigung gebunden.
2 Es berücksichtigt die im Vorverfahren und im Hauptverfahren erhobenen Beweise.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anklageprinzip; Anwendbarkeit des AETR sowie der ARV 1 bei Auslandtaten634 Zitierungen
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2Anklagegrundsatz; Inhalt und Funktion des Strafbefehls279 Zitierungen
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3Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung, Wiederholung der Grundsätze210 Zitierungen
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4Beweisführung des Gerichts an der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft; Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht158 Zitierungen
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5Amtsmissbrauch; besondere Nachteilsabsicht129 Zitierungen
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6Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz116 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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64 Zitierungen
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50 Zitierungen
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47 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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