Art. 376 StPO

Voraussetzungen

Ein selbstständiges Einziehungsverfahren wird durchgeführt, wenn ausserhalb eines Strafverfahrens über die Einziehung von Gegenständen oder Vermögenswerten zu entscheiden ist.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Selbstständiges Einziehungsverfahren in der Bundesgerichtsbarkeit
    · 16.02.2017 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Selbständiges Einziehungsverfahren; Einziehung zukünftiger wirtschaftlicher Vorteile
    · 24.10.2017 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Einstellung des Verfahrens; akzessorische und selbstständige Einziehung (Art. 320 Abs. 2 Satz 2, Art. 329 Abs. 4 Satz 2 und Art. 376 StPO; Art. 70 StGB); Einziehung gegen eine juristische Person, für welche die beschuld…
    · 22.09.2016 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Einziehbarkeit von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis in Zusammenhang mit straflosen Konsumvorbereitungshandlungen
    · 19.06.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Ausschreibung der Landesverweisung im SIS: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren, Verschlechterungsverbot, rechtliches Gehör
    · 08.04.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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