Art. 406 StPO
Schriftliches Verfahren
1 Das Berufungsgericht kann die Berufung in einem schriftlichen Verfahren behandeln, wenn ausschliesslich:
- a. Rechtsfragen zu entscheiden sind;
- b. der Zivilpunkt angefochten ist;
- c. Übertretungen Gegenstand des erstinstanzlichen Urteils bilden und mit der Berufung nicht ein Schuldspruch wegen eines Verbrechens oder Vergehens beantragt wird;
- d. die Kosten-, Entschädigungs- und Genugtuungsfolgen angefochten sind;
- e. Massnahmen im Sinne der Artikel 66–73 StGB angefochten sind.
2 Mit dem Einverständnis der Parteien kann die Verfahrensleitung das schriftliche Verfahren zudem anordnen, wenn:
- a. die Anwesenheit der beschuldigten Person nicht erforderlich ist;
- b. Urteile eines Einzelgerichts Gegenstand der Berufung sind.
3 Die Verfahrensleitung setzt der Partei, welche die Berufung erklärt hat, Frist zur schriftlichen Begründung.
4 Das anschliessende Verfahren richtet sich nach Artikel 390 Absätze 2–4.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Voraussetzungen für die Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens91 Zitierungen
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2Einverständnis der Parteien zum schriftlichen Berufungsverfahren; Form der Zustimmung; Präzisierung der Rechtsprechung90 Zitierungen
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3Mündliches bzw. schriftliches Berufungsverfahren66 Zitierungen
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4Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil26 Zitierungen
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5Entschädigung für die amtliche Verteidigung; Rechtsmittellegitimation der Staatsanwaltschaft; Rechtsmittelweg; Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 BGG; Art. 81 Abs. 3 lit. a und Abs. 4 lit. b, Art. 135 Abs. 2 und 3, Art. 351…21 Zitierungen
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6Durchführung des schriftlichen Berufungsverfahrens zur Beurteilung einer Landesverweisung11 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ausstandsbegehren; mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (leichter Fall); Willkür, rechtliches Gehör, Anspruch auf eine öffentliche Verhandlung und Urteilspublikation etc.85 Zitierungen
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39 Zitierungen
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Grobe Verletzung der Verkehrsregeln; schriftliches Verfahren24 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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