Art. 408 StPO
Neues Urteil
1 Tritt das Berufungsgericht auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt.
2 Das Berufungsgericht entscheidet innerhalb von zwölf Monaten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Begründungspflicht der Rechtsmittelinstanz381 Zitierungen
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2Befragung der beschuldigten Person; Aufhebung und Rückweisung des erstinstanzlichen Urteils durch das Berufungsgericht114 Zitierungen
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3Urteilsspruch bei Tateinheit und -mehrheit66 Zitierungen
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4Entschädigung für die amtliche Verteidigung; Rechtsmittellegitimation der Staatsanwaltschaft; Rechtsmittelweg; Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 BGG; Art. 81 Abs. 3 lit. a und Abs. 4 lit. b, Art. 135 Abs. 2 und 3, Art. 351…52 Zitierungen
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5Probezeit bei teilbedingten Freiheitsstrafen39 Zitierungen
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6Anordnung und Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme; Beginn der Fünfjahresfrist; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft26 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Strafzumessung; Strafvollzug288 Zitierungen
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Mehrfach versuchter Mord, Willkür, Strafzumessung134 Zitierungen
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Freiheitsberaubung, mehrfache versuchte Nötigung etc.; Willkür125 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.