Art. 5 StPO

Beschleunigungsgebot

1 Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss.
2 Befindet sich eine beschuldigte Person in Haft, so wird ihr Verfahren vordringlich durchgeführt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kaskade möglicher Folgen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots; Bestätigung der Rechtsprechung
    · 13.07.2017 · 455 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Jugendstrafverfahren, Ende der Verfolgungsverjährung
    · 03.01.2017 · 192 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verlängerung der Untersuchungshaft wegen dringendem Tatverdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Folter)
    · 16.08.2017 · 177 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Beschwerderecht
    · 24.04.2014 · 138 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Fortsetzung von Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Tötung; Schuldfragen, Kausalzusammenhang
    · 24.08.2017 · 89 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Sicherheitshaft zur Gewährleistung einer Landesverweisung; rechtliche Grundlage und Verhältnismässigkeitsprinzip
    · 29.03.2017 · 82 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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