Art. 13 ZGB

Im Allgemeinen

Die Handlungsfähigkeit besitzt, wer volljährig und urteilsfähig ist.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Prozess- und Postulationsfähigkeit
    · 30.08.2005 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Betreibungsfähigkeit
    · 24.09.1973 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen
    · 23.08.2019 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen
    · 22.08.2019 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Höchstpersönliche Rechte, Namensänderung
    · 23.10.2014 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.