Art. 166 ZGB

Vertretung der ehelichen Gemeinschaft

1 Jeder Ehegatte vertritt während des Zusammenlebens die eheliche Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie.
2 Für die übrigen Bedürfnisse der Familie kann ein Ehegatte die eheliche Gemeinschaft nur vertreten: 1. wenn er vom andern oder vom Gericht dazu ermächtigt worden ist; 2. wenn das Interesse der ehelichen Gemeinschaft keinen Aufschub des Geschäftes duldet und der andere Ehegatte wegen Krankheit, Abwesenheit oder ähnlichen Gründen nicht zustimmen kann.
3 Jeder Ehegatte verpflichtet sich durch seine Handlungen persönlich und, soweit diese nicht für Dritte erkennbar über die Vertretungsbefugnis hinausgehen, solidarisch auch den andern Ehegatten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bestätigung der Rechtsprechung). - Obwohl der Abschluss der Krankenversicherung im vorliegenden Fall in die Zeit vor Inkrafttreten des geltenden Eherechts (1
    · 15.03.1993 · 55 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 163 Abs. 1, Art. 166 Abs. 1 und 3 ZGB: Haftung des einen Ehegatten für Beitragsschulden des andern gegenüber dessen Krankenversicherer
    · 18.10.2002 · 40 Zitierungen
  3. 3
    Eröffnung von Veranlagungsverfügungen gegenüber Ehegatten; Solidarhaftung der Ehegatten für die Gesamtsteuer
    · 03.05.1996 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anfechtung einer Mietzinserhöhung; Eheleute, welche die Wohnung gemeinsam gemietet haben (Art. 270b OR; Art. 166 ZGB)
    · 08.06.2010 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Festsetzung der Beiträge nichterwerbstätiger Personen
    · 17.07.2009 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Nachehelicher Unterhalt; Finanzierung des Mankos (Art. 125 ZGB)
    · 14.12.2006 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 18.01.2017 · 12 Zitierungen
  • VB.2021.00611
    11.11.2021 · 2 Zitierungen
  • Nichterteilen der kantonalen Einbürgerungsbewilligung
    · 18.12.2019 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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