Art. 292 ZGB
Vernachlässigen die Eltern beharrlich die Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht, oder ist anzunehmen, dass sie Anstalten zur Flucht treffen oder ihr Vermögen verschleudern oder beiseite schaffen, so kann das Gericht sie verpflichten, für die künftigen Unterhaltsbeiträge angemessene Sicherheit zu leisten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Sicherstellung einer der geschiedenen Ehefrau gestützt auf Art. 151 ZGB zugesprochenen Rente10 Zitierungen
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2Bevorschussung von Kindesunterhaltsbeiträgen durch das Gemeinwesen nach kantonalem öffentlichem Recht; Legalzession; Passivlegitimation im Abänderungsprozess6 Zitierungen
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3Privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen5 Zitierungen
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41 Zitierungen
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5BGE 72_II_1650 Zitierungen01.01.1946 · 0 Zitierungen
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6BGE 51_III_2170 Zitierungen01.01.1925 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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bezüglich des Scheidungspunkts vor Bundesgericht, ZBJV 132/1996 S. 254 ff., mit vielen Nachweisen).2 Zitierungen
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Entscheid Kantonsgericht, 24.05.20171 ZitierungenFO.2015.18· 24.05.2017 · 1 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 4. Zivilkammer — ZSU.2019.2151 ZitierungenZSU.2019.215· 25.04.2017 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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