Art. 292 ZGB

Vernachlässigen die Eltern beharrlich die Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht, oder ist anzunehmen, dass sie Anstalten zur Flucht treffen oder ihr Vermögen verschleudern oder beiseite schaffen, so kann das Gericht sie verpflichten, für die künftigen Unterhaltsbeiträge angemessene Sicherheit zu leisten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sicherstellung einer der geschiedenen Ehefrau gestützt auf Art. 151 ZGB zugesprochenen Rente
    · 18.06.1981 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Bevorschussung von Kindesunterhaltsbeiträgen durch das Gemeinwesen nach kantonalem öffentlichem Recht; Legalzession; Passivlegitimation im Abänderungsprozess
    · 06.03.2017 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen
    · 26.01.2012 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 08.02.1993 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 72_II_165
    01.01.1946 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 51_III_217
    01.01.1925 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • bezüglich des Scheidungspunkts vor Bundesgericht, ZBJV 132/1996 S. 254 ff., mit vielen Nachweisen).
    · 06.09.2001 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Entscheid Kantonsgericht, 24.05.2017
    FO.2015.18
    · 24.05.2017 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Zivilgericht / 4. Zivilkammer — ZSU.2019.215
    ZSU.2019.215
    · 25.04.2017 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.