Art. 302 ZGB

Erziehung

1 Die Eltern haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu schützen. Insbesondere haben sie das Kind ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen, namentlich ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung.
2 Sie haben dem Kind, insbesondere auch dem körperlich oder geistig gebrechlichen, eine angemessene, seinen Fähigkeiten und Neigungen soweit möglich entsprechende allgemeine und berufliche Ausbildung zu verschaffen.
3 Zu diesem Zweck sollen sie in geeigneter Weise mit der Schule und, wo es die Umstände erfordern, mit der öffentlichen und gemeinnützigen Jugendhilfe zusammenarbeiten.
4 Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Uneinigkeit der Eltern über die Masernimpfung für die gemeinsamen Kinder; Gefährdung des Kindeswohls
    · 16.06.2020 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers
    · 01.06.2010 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unterhaltspflicht der Eltern für ein mündiges Kind; Ausnahmecharakter; Zumutbarkeit
    · 06.03.2003 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Soziale Grundrechte; disziplinarischer Schulausschluss
    · 07.11.2002 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten gegenüber seinen Kindern
    · 26.11.1981 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Klage des mündigen Kindes auf Unterhalt zur Vervollständigung der Schulbildung und für die Dauer der anschliessenden Zweitlehre. - Der Unterhaltsanspruch nach Art. 277 Abs. 2 ZGB ist auf die Verwirklichung einer berufli…
    · 17.03.1989 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Elterliche Sorge und weitere Punkte (Beschwerde beim Bundesgericht hängig)
    VD.2015.255
    · 22.06.2016 · 16 Zitierungen
  • Anordnung einer Beistandschaft gemäss Art. 308 ZGB
    · 18.07.2017 · 12 Zitierungen
  • Anordnung von vorsorglichen Massnahmen (Errichtung einer Beistandschaft, Einschränkung der elterlichen Sorge hinsichtlich medizinischer Massnahmen und Therapien sowie Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts)
    VD.2022.39
    · 06.05.2022 · 9 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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