Art. 457 ZGB

Nachkommen

1 Die nächsten Erben eines Erblassers sind seine Nachkommen.
2 Die Kinder erben zu gleichen Teilen.
3 An die Stelle vorverstorbener Kinder treten ihre Nachkommen, und zwar in allen Graden nach Stämmen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rückerstattungspflicht der Nachkommen
    · 30.01.2013 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 29.08.1997 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anerkennung einer ausländischen Adoption
    · 25.06.2008 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Öffentliche Beurkundung des Vorsorgeauftrags
    · 17.01.2025 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Berechtigung, ein öffentliches Inventar zu verlangen
    · 28.06.2017 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Zahlvaterschaft und Aktivlegitimation zur Erhebung einer Herabsetzungsklage
    · 18.03.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Art. 8 und Art. 26 BV (Erbschaftssteuer)
    · 30.11.2004 · 5 Zitierungen
  • OG.2018.00068
    13.09.2019 · 3 Zitierungen
  • OG.2018.00069
    13.09.2019 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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