Art. 598 ZGB

Voraussetzung

1 Wer auf eine Erbschaft oder auf Erbschaftssachen als gesetzlicher oder eingesetzter Erbe ein besseres Recht zu haben glaubt als der Besitzer, ist befugt, sein Recht mit der Erbschaftsklage geltend zu machen.
2 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erbschaftsklage
    · 17.12.1965 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erbschaftsklage, Art. 598 ff
    · 02.05.2006 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Erbschaftsklage (Art. 598 Abs. 1 ZGB); Vermutung des Eigentums (Art. 930 Abs. 1 ZGB); Beweislast (Art. 8 ZGB). 1. Das mit der Erbschaftsklage befasste Gericht kann vorfrageweise die Gültigkeit eines speziellen Rechtstit…
    · 17.02.1993 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 69_II_357
    01.01.1943 · 4 Zitierungen
  5. 5
    BGE 45_I_302
    17.10.1919 · 3 Zitierungen
  6. 6
    Klage auf Rückerstattung eines Vermächtnisses
    · 05.02.2004 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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