Art. 930 ZGB

Vermutung des Eigentums

1 Vom Besitzer einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er ihr Eigentümer sei.
2 Für jeden früheren Besitzer besteht die Vermutung, dass er in der Zeit seines Besitzes Eigentümer der Sache gewesen ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 41_II_21
    01.01.1915 · 9 Zitierungen
  2. 2
    Arresteinsprache (Art. 278 SchKG); Glaubhaftmachung der Arrestforderung (Art. 272 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG), Gegenstand der Schuldbetreibung (Art. 38 Abs. 1 SchKG)
    · 17.04.2009 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Schadenersatzpflicht des bösgläubigen Besitzers (Art. 940 ZGB)
    · 09.05.1958 · 8 Zitierungen
  4. 4
    Beweislast im Eigentumsstreit; Vermutung des Eigentums des Besitzers
    · 02.12.2014 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Umwandlung von Inhaberaktien in vinkulierte Namenaktien. 1. Art. 8 und 930 ZGB
    · 30.08.1983 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 50_II_238
    26.01.1924 · 6 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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