Art. 120 ZPO
Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege
Das Gericht entzieht die unentgeltliche Rechtspflege, wenn der Anspruch darauf nicht mehr besteht oder nie bestanden hat.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Unentgeltliche Rechtspflege; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozesschancen9 Zitierungen
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2Unentgeltliche Rechtspflege; Zulässigkeit des Erfordernisses einer Abtretungserklärung3 Zitierungen
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3Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV)1 Zitierungen
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4BGE 74_II_1760 Zitierungen18.11.1948 · 0 Zitierungen
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5BGE 74_II_1800 Zitierungen01.01.1948 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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11 Zitierungen
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Unentgeltliche Rechtspflege (Ehescheidung)10 Zitierungen
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unentgeltliche Rechtspflege1 ZitierungenZKBES.2023.20· 28.09.2022 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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