Art. 120 ZPO

Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege

Das Gericht entzieht die unentgeltliche Rechtspflege, wenn der Anspruch darauf nicht mehr besteht oder nie bestanden hat.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unentgeltliche Rechtspflege; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozesschancen
    · 22.09.2015 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Unentgeltliche Rechtspflege; Zulässigkeit des Erfordernisses einer Abtretungserklärung
    · 09.02.2016 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV)
    · 27.08.1998 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 74_II_176
    18.11.1948 · 0 Zitierungen
  5. 5
    BGE 74_II_180
    01.01.1948 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 11.04.2016 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  • Unentgeltliche Rechtspflege (Ehescheidung)
    · 19.08.2013 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  • unentgeltliche Rechtspflege
    ZKBES.2023.20
    · 28.09.2022 · 1 Zitierungen

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