Art. 127 ZPO

Überweisung bei zusammenhängenden Verfahren

1 Sind bei verschiedenen Gerichten Klagen rechtshängig, die miteinander in einem sachlichen Zusammenhang stehen, so kann ein später angerufenes Gericht die bei ihm rechtshängige Klage an das zuerst angerufene Gericht überweisen, wenn dieses mit der Übernahme einverstanden ist.
2 Die Überweisung ist mit Beschwerde anfechtbar.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verrechnungserklärung im Prozess
    · 23.11.2015 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verrechnungserklärung im Prozess
    · 12.09.2016 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Einfache Streitgenossenschaft, örtliche Zuständigkeit
    · 17.04.2019 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit; Frist zur Einreichung bei dem zuständigen Gericht (Art. 63 Abs. 1 ZPO)
    · 09.10.2012 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG)
    · 13.11.1990 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZOR.2023.16
    ZOR.2023.16
    · 23.08.2023 · 1 Zitierungen
  • Forderung / Haftungsklage / Rückweisung
    LB170021
    · 28.09.2017 · 1 Zitierungen
  • Forderung, Klageänderung, Verjährung
    · 01.10.2015 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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