Art. 146 ZPO

Wirkungen des Stillstandes

1 Bei Zustellung während des Stillstandes beginnt der Fristenlauf am ersten Tag nach Ende des Stillstandes.
2 Während des Stillstandes der Fristen finden keine Gerichtsverhandlungen statt, es sei denn, die Parteien seien einverstanden.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit; Frist zur Einreichung bei dem zuständigen Gericht (Art. 63 Abs. 1 ZPO)
    · 09.10.2012 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis
    · 28.06.2012 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Berechnung der Frist von Art. 209 Abs. 3 ZPO
    · 13.08.2024 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Hauptverhandlung; Videokonferenz
    · 06.07.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mäklervertrag
    · 09.10.2012 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • Provisorische Rechtsöffnung
    · 28.06.2012 · 1 Zitierungen
  • Gebrauchsleihe
    · 06.09.2010 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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