Art. 199 ZPO

Verzicht auf das Schlichtungsverfahren

1 Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von mindestens 100 000 Franken können die Parteien gemeinsam auf die Durchführung des Schlichtungsverfahrens verzichten.
2 Die klagende Partei kann einseitig auf das Schlichtungsverfahren verzichten, wenn:
  1. a. die beklagte Partei Sitz oder Wohnsitz im Ausland hat;
  2. b. der Aufenthaltsort der beklagten Partei unbekannt ist;
  3. c. in Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 .
3 Bei Streitigkeiten, für die nach den Artikeln 5, 6 und 8 eine einzige kantonale Instanz zuständig ist, kann die klagende Partei die Klage direkt beim Gericht einreichen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gemeinsamer Verzicht auf die Schlichtungsverhandlung
    · 05.02.2020 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ungültigkeitsklage und Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit; Schlichtungsverfahren
    · 02.11.2022 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Wahrung der Verwirkungsfrist durch Einreichung eines Schlichtungsgesuchs und anschliessender Klage beim Gericht, nachdem die Parteien gemeinsam auf die Durchführung des Schlichtungsverfahrens verzichtet haben
    · 06.11.2024 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Grundsätze gerichtlicher Vergleichsverhandlungen; Befangenheit eines Mitglieds der Gerichtsdelegation wegen Äusserungen an einer Vergleichsverhandlung
    · 04.08.2025 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Vereinfachtes Verfahren, vermögensrechtliche Natur einer Streitigkeit
    · 10.02.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Werkvertrag
    · 02.09.2019 · 5 Zitierungen
  • Unterhaltsklage
    · 16.03.2021 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Öffentliches Personalrecht (Schlichtungsverfahren)
    · 14.03.2014 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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