Art. 228 ZPO
Erste Parteivorträge
1 Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung stellen die Parteien ihre Anträge und begründen sie.
2 Das Gericht gibt ihnen Gelegenheit zu Replik und Duplik.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 243 ff. und 233 ZPO, vereinfachtes Verfahren16 Zitierungen
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2Zeitpunkt des Aktenschlusses10 Zitierungen
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3Hauptverhandlung; Videokonferenz4 Zitierungen
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4Grundsätze gerichtlicher Vergleichsverhandlungen; Befangenheit eines Mitglieds der Gerichtsdelegation wegen Äusserungen an einer Vergleichsverhandlung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Einbezug und Auslegung von Ergänzenden Versicherungsbedingungen8 Zitierungen
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Markenrecht; Firmenrecht; Namensschutz; unlauterer Wettbewerb4 Zitierungen
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Werkeigentümerhaftung3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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