Art. 310 ZPO

Berufungsgründe

Mit Berufung kann geltend gemacht werden:
  1. a. unrichtige Rechtsanwendung;
  2. b. unrichtige Feststellung des Sachverhaltes.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfahren und Novenrecht in der Berufungsinstanz
    · 25.05.2016 · 2’107 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung
    · 17.11.2020 · 338 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anspruch auf ein gesetzmässig besetztes Gericht; Wechsel im Spruchkörper
    · 29.09.2015 · 312 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Erläuterung der gerichtlichen Genehmigung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen
    · 31.08.2017 · 27 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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