Art. 389 ZPO

Beschwerde an das Bundesgericht

1 Der Schiedsspruch unterliegt der Beschwerde an das Bundesgericht.
2 Für das Verfahren gelten die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 , soweit dieses Kapitel nichts anderes bestimmt.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Binnenschiedsgerichtsbarkeit; Anfechtbarkeit eines Ablehnungsentscheids vor Bundesgericht
    · 31.08.2022 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Ausnahmsweise Verwendung einer vom angefochtenen Entscheid abweichenden Amtssprache; Streitwerterfordernis bei der Anfechtung eines kantonalen Entscheides über ein Revisionsgesuch gegen einen Schiedsspruch beim Bundesge…
    · 05.11.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Interne Schiedsgerichtsbarkeit; Rechtsmittelverzicht
    · 28.03.2017 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Strassenbau auffremdem Boden, Gewährleistung. 1. Art. 55 Abs. 1 lit. c OG, Art. 674 ZGB
    · 24.10.1972 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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