Art. 61 ZPO

Schiedsvereinbarung

Haben die Parteien über eine schiedsfähige Streitsache eine Schiedsvereinbarung getroffen, so lehnt das angerufene staatliche Gericht seine Zuständigkeit ab, es sei denn:
  1. a. die beklagte Partei habe sich vorbehaltlos auf das Verfahren eingelassen;
  2. b. das Gericht stelle fest, dass die Schiedsvereinbarung offensichtlich ungültig oder nicht erfüllbar sei; oder c. das Schiedsgericht könne nicht bestellt werden aus Gründen, für welche die im Schiedsverfahren beklagte Partei offensichtlich einzustehen hat.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schiedseinrede im internen Verhältnis
    · 30.06.2014 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit; Kognition des staatlichen Gerichts bei der Beurteilung einer Schiedsvereinbarung (Art. 7 IPRG)
    · 06.08.2012 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Schiedsfähigkeit
    · 18.04.2018 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    SR 0.274.131)
    · 15.09.2003 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Rechtskraft eines negativen Zuständigkeitsentscheids eines Schiedsgerichts
    · 06.08.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 46_I_242
    15.07.1920 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Forderung aus Arbeitsvertrag (BGer-Nr.: 4A_7/2018 vom 18. April 2018)
    ZB.2017.18
    · 17.11.2017 · 1 Zitierungen
  • 06.08.2012 · 1 Zitierungen
  • 15.09.2003 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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