Art. 13 StGB

Sachverhaltsirrtum

1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat.
2 Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Falschbeurkundung (Art. 251 StGB)
    · 27.11.2008 · 63 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Krankheitsbedingter Irrtum
    · 13.04.2021 · 52 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Psychiatrisches Gutachten
    · 06.11.1990 · 48 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Psychiatrische Begutachtung eines angetrunkenen Fahrzeuglenkers; Ausnahmen
    · 19.08.1993 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 06.10.1980 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Willkür, rechtliches Gehör, Berücksichtigung eines psychiatrischen Aktengutachtens im Strafverfahren
    · 28.11.2000 · 22 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.