Art. 366 StGB
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Absehen von einer Bestrafung7 Zitierungen
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2Verbot der reformatio in peius; Art. 391 Abs. 2 Satz 1 StPO3 Zitierungen
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3Verwertung entfernter Strafregistereinträge; Art. 369 Abs. 7 StGB3 Zitierungen
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42 Zitierungen
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5Untersuchungsgrundsatz; Einholen von Berichten und Auskünften; Auskünfte über Vorstrafen und den Leumund der beschuldigten Person0 Zitierungen
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6Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen
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Löschung des Eintrags im Anwaltsregister2 Zitierungen
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Strafzumessung (Übertretung des Spielbankengesetzes)1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.