Art. 105 StPO
Andere Verfahrensbeteiligte
1 Andere Verfahrensbeteiligte sind:
- a. die geschädigte Person;
- b. die Person, die Anzeige erstattet;
- c. die Zeugin oder der Zeuge;
- d. die Auskunftsperson;
- e. die oder der Sachverständige;
- f. die oder der durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte.
2 Werden in Abs. 1 genannte Verfahrensbeteiligte in ihren Rechten unmittelbar betroffen, so stehen ihnen die zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Verfahrensrechte einer Partei zu.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Verweigerung, Auskunftspersonen Akteneinsicht zu gewähren40 Zitierungen
-
2Andere Verfahrensbeteiligte und Beschwerdelegitimation; Familienmitglieder der beschuldigten Person, gegen die eine Landesverweisung ausgesprochen wurde15 Zitierungen
-
3Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil14 Zitierungen
-
4Betreten des Bahnbetriebsgebiets ohne Erlaubnis, Legitimation der SBB AG zur Berufung gegen ein freisprechendes Strafurteil13 Zitierungen
-
5Verkauf von Bankkundendaten; wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Art. 273 Abs. 2 StGB); Einziehung des Verkaufserlöses (Art. 70 Abs. 1 StGB)12 Zitierungen
-
6Einstellung des Verfahrens; akzessorische und selbstständige Einziehung (Art. 320 Abs. 2 Satz 2, Art. 329 Abs. 4 Satz 2 und Art. 376 StPO; Art. 70 StGB); Einziehung gegen eine juristische Person, für welche die beschuld…7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
51 Zitierungen
-
Strafverfahren; Rechtsverweigerung21 Zitierungen
-
16 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.