Art. 196 StPO
Begriff
Zwangsmassnahmen sind Verfahrenshandlungen der Strafbehörden, die in Grundrechte der Betroffenen eingreifen und die dazu dienen:
- a. Beweise zu sichern;
- b. die Anwesenheit von Personen im Verfahren sicherzustellen;
- c. die Vollstreckung des Endentscheides zu gewährleisten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1"Via sicura"; Einziehungsbeschlagnahme nach qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ausserorts um 69 km/h)82 Zitierungen
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2Observationen durch Privatdetektive; Verwertbarkeit im Entsiegelungs- und Untersuchungsverfahren15 Zitierungen
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3Online-Recherche und vorläufige Sicherstellung von Chat-Verläufen auf einem digitalen sozialen Netzwerk; Entsiegelung15 Zitierungen
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4Berechtigung zum Siegelungsantrag14 Zitierungen
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5Anforderungen an den Tatverdacht bei Hausdurchsuchungen; unzulässige Beweisausforschung13 Zitierungen
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6Nationale Rechtshilfe, keine prozessualen Zwangsmittel zulässig6 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Sicherheitshaft23 Zitierungen
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Entschädigung und Genugtuung nach Verfahrenseinstellung18 Zitierungen
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Entnahme einer DNA-Probe und erkennungsdienstliche Erfassung17 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.