Art. 388 StPO

Zuständigkeit der Verfahrensleitung für verfahrensleitende und vorsorgliche Massnahmen sowie Nichteintretensentscheide

1 Die Verfahrensleitung der Rechtsmittelinstanz trifft die notwendigen und unaufschiebbaren verfahrensleitenden und vorsorglichen Massnahmen. Sie kann namentlich:
  1. a. die Staatsanwaltschaft mit unaufschiebbaren Beweiserhebungen beauftragen;
  2. b. die Haft anordnen;
  3. c. eine amtliche Verteidigung bestellen.
2 Sie entscheidet über das Nichteintreten auf:
  1. a. offensichtlich unzulässige Rechtsmittel;
  2. b. Rechtsmittel, die offensichtlich keine hinreichende Begründung enthalten;
  3. c. querulatorische oder rechtsmissbräuchliche Rechtsmittel.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtanordnung der Untersuchungshaft durch das Zwangsmassnahmengericht
    · 04.01.2012 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Telefonische Mitteilung des Haftentscheids an die Staatsanwaltschaft, wenn keine Untersuchungshaft angeordnet wird; Art. 222, 225 Abs. 1 und Art. 226 Abs. 2 und 5 StPO; Art. 10 Abs. 2 und Art. 31 BV; Art. 5 EMRK
    · 24.05.2012 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Beschwerde in Strafsachen der Staatsanwaltschaft gegen eine (umgehend vollzogene) Haftentlassung durch die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts
    · 22.10.2013 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Untersuchungshaft, Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Freilassungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts
    · 12.07.2011 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Untersuchungshaft, Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Freilassungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts, aufschiebende Wirkung
    · 31.08.2011 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Haft nach Erlass des Berufungsurteils
    · 16.12.2013 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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