Art. 6 StPO

Untersuchungsgrundsatz

1 Die Strafbehörden klären von Amtes wegen alle für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeutsamen Tatsachen ab.
2 Sie untersuchen die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anschein der Befangenheit des Staatsanwalts
    · 27.04.2015 · 197 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Untersuchungsgrundsatz; Einholen von Berichten und Auskünften; Auskünfte über Vorstrafen und den Leumund der beschuldigten Person
    · 25.08.2022 · 126 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Förderung der rechtswidrigen Einreise; Notstandshilfe; Dublin-Verfahren
    · 30.06.2020 · 123 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen
    · 11.08.2021 · 122 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Beweiswürdigung, Ermittlungspflicht des Gerichts; Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, Nötigungsmittel
    · 24.06.2021 · 117 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Befragung der beschuldigten Person im mündlichen Berufungsverfahren; Verpflichtung des Berufungsgerichts zur Beweisabnahme
    · 26.04.2017 · 67 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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