Art. 115 ZGB
Unzumutbarkeit
Vor Ablauf der zweijährigen Frist kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Scheinehe; Rechtsmissbrauch26 Zitierungen
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2Scheidung nach Art. 115 ZGB (Präzisierung der Rechtsprechung)26 Zitierungen
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3Tragweite von Art. 115 ZGB im Vergleich mit Art. 142 aZGB; Folgen von Art. 7b Abs. 1 SchlTZGB für die Scheidung der Ehe25 Zitierungen
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4Scheidung einer (zweiseitigen) Scheinehe11 Zitierungen
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5Unzumutbarkeit im Sinne von Art. 115 ZGB10 Zitierungen
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6Scheidung nach Art. 115 ZGB; Unzumutbarkeit bei psychischer Krankheit eines Ehegatten9 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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8 Zitierungen11.12.2001 · 8 Zitierungen
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Ehescheidung4 Zitierungen
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Klage auf Aufhebung des Miteigentums3 ZitierungenCG200033· 05.07.2023 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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