Art. 115 ZGB

Unzumutbarkeit

Vor Ablauf der zweijährigen Frist kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Scheinehe; Rechtsmissbrauch
    · 03.04.2002 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Scheidung nach Art. 115 ZGB (Präzisierung der Rechtsprechung)
    · 08.02.2001 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Tragweite von Art. 115 ZGB im Vergleich mit Art. 142 aZGB; Folgen von Art. 7b Abs. 1 SchlTZGB für die Scheidung der Ehe
    · 14.09.2000 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Scheidung einer (zweiseitigen) Scheinehe
    · 02.04.2001 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Unzumutbarkeit im Sinne von Art. 115 ZGB
    · 10.05.2001 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Scheidung nach Art. 115 ZGB; Unzumutbarkeit bei psychischer Krankheit eines Ehegatten
    · 16.11.2001 · 9 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 11.12.2001 · 8 Zitierungen
  • Ehescheidung
    · 10.04.2008 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • Klage auf Aufhebung des Miteigentums
    CG200033
    · 05.07.2023 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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