Art. 171 ZGB

Beratungsstellen

Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Ehegatten bei Eheschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Ehe- oder Familienberatungsstellen wenden können.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 03.02.1984 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anordnung der Gütertrennung durch den Eheschutzrichter (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB). 1. Ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid, womit aufgrund von Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB die Gütertrennung angeordnet oder verw…
    · 22.03.1990 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 163 und Art. 176 ZGB, Schranke der finanziellen Leistungskraft bei der Festsetzung der Unterhaltsrente im Eheschutzverfahren
    · 21.11.1996 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Familienwohnung (Art. 145 und 169 ZGB). 1. Eine im Zusammenhang mit Art. 169 ZGB stehende Rüge kann im Rechtsmittelverfahren nach dem 1. Januar 1988 vorgebracht werden, auch wenn die vor diesem Datum urteilenden kantona…
    · 17.11.1988 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Festsetzung der Beiträge nichterwerbstätiger Personen
    · 17.07.2009 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft
    · 16.07.1993 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (Beitragsfestsetzung)
    · 17.07.2009 · 2 Zitierungen
  • Alimentenbevorschussung
    VWBES.2018.124
    · 05.03.2018 · 1 Zitierungen
  • Alimentenbevorschussung
    VWBES.2018.152
    · 20.05.2016 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.