Art. 171 ZGB
Beratungsstellen
Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Ehegatten bei Eheschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Ehe- oder Familienberatungsstellen wenden können.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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112 Zitierungen
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2Anordnung der Gütertrennung durch den Eheschutzrichter (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB). 1. Ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid, womit aufgrund von Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB die Gütertrennung angeordnet oder verw…6 Zitierungen
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3Art. 163 und Art. 176 ZGB, Schranke der finanziellen Leistungskraft bei der Festsetzung der Unterhaltsrente im Eheschutzverfahren4 Zitierungen
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4Familienwohnung (Art. 145 und 169 ZGB). 1. Eine im Zusammenhang mit Art. 169 ZGB stehende Rüge kann im Rechtsmittelverfahren nach dem 1. Januar 1988 vorgebracht werden, auch wenn die vor diesem Datum urteilenden kantona…2 Zitierungen
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5Festsetzung der Beiträge nichterwerbstätiger Personen1 Zitierungen
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6Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (Beitragsfestsetzung)2 Zitierungen
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Alimentenbevorschussung1 ZitierungenVWBES.2018.124· 05.03.2018 · 1 Zitierungen
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Alimentenbevorschussung1 ZitierungenVWBES.2018.152· 20.05.2016 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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