Art. 175 ZGB

Ein Ehegatte ist berechtigt, den gemeinsamen Haushalt für solange aufzuheben, als seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefährdet ist.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anordnung der Gütertrennung durch den Eheschutzrichter (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB). 1. Ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid, womit aufgrund von Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB die Gütertrennung angeordnet oder verw…
    · 22.03.1990 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rückwirkende Zusprechung von Unterhaltsleistungen im Scheidungsprozess
    · 27.04.1989 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Festsetzung der Beiträge nichterwerbstätiger Personen
    · 17.07.2009 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Einzeladoption durch einen Ehegatten (Art. 264b Abs. 2 ZGB)
    · 21.12.1998 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Aufteilung eines allfälligen Fehlbetrages bei der Festsetzung des Unterhaltsbeitrages im Eheschutzverfahren (Art. 4 BV; Art. 159, 163, 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
    · 11.08.1995 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Eheschutz
    · 26.05.2015 · 16 Zitierungen
  • Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuer 2001
    · 18.12.2006 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  • Direkte Bundessteuer 1995/96 (Zwischenveranlagung auf Beginn der Veranlagungsperiode)
    · 16.12.2004 · 9 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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