Art. 177 ZGB

Anweisungen an die Schuldner

Erfüllt ein Ehegatte seine Unterhaltspflicht gegenüber der Familie nicht, so kann das Gericht dessen Schuldner anweisen, ihre Zahlungen ganz oder teilweise dem andern Ehegatten zu leisten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anweisungen an die Schuldner; Fristenlauf
    · 21.10.2008 · 47 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtsnatur eines Entscheides über eine Schuldneranweisung gemäss Art. 291 ZGB
    · 16.03.2011 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anweisung an die Schuldner im internationalen Verhältnis (Art. 137 Abs. 2 i.V.m. Art. 177 ZGB; Art. 10 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973)
    · 23.06.2004 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung
    · 06.05.2019 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Drittauszahlung einer Invalidenrente auf der Grundlage einer zivilgerichtlichen Schuldneranweisung
    · 14.05.2020 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Internationale Zuständigkeit zur Anordnung einer Schuldneranweisung nach Art. 291 ZGB; Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen;…
    · 31.10.2011 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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