Art. 263 ZGB

Klagefrist

1 Die Klage kann vor oder nach der Niederkunft angebracht werden, ist aber einzureichen: 1. von der Mutter vor Ablauf eines Jahres seit der Geburt; 2. vom Kind vor Ablauf eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit.
2 Besteht schon ein Kindesverhältnis zu einem andern Mann, so kann die Klage in jedem Fall innerhalb eines Jahres seit dem Tag, da es beseitigt ist, angebracht werden.
3 Nach Ablauf der Frist wird eine Klage zugelassen, wenn die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigt wird.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zahlvaterschaft und Aktivlegitimation zur Erhebung einer Herabsetzungsklage
    · 18.03.2024 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Frist zur Vaterschaftsklage (Art. 308, Art. 316 ZGB) Wurde eine Vaterschaftsklage deshalb verspätet erhoben, weil die für die Ernennung des Beistandes zuständige Vormundschaftsbehörde von der Ausserehelicherklärung des…
    · 17.03.1977 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Kann auch eine uneheliche Person erbschaftssteuerrechtlich als mit der verstorbenen Person "verwandt" gelten? Beim Erbschaftssteuerrecht des Kantons Luzern handelt es sich um nicht harmonisiertes, rein kantonales öffent…
    · 27.09.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Ungerechtfertigte Bereicherung
    · 16.10.2003 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Adoption eines Unmündigen; Absehen von der Zustimmung eines Elternteils (Art. 265c Ziff. 2 ZGB); Anfechtungsmöglichkeit nach Vollzug der Adoption
    · 18.09.1986 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Schweizerbürgerrecht: Status des ausserehelichen Kindes einer schweizerischen Mutter, das durch die Eheschliessung des aus der Sowjetunion stammenden Vaters mit der Mutter legitimiert und später zusammen mit den Eltern…
    · 08.03.1957 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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