Art. 272 ZGB
Beistand und Gemeinschaft
Eltern und Kinder sind einander allen Beistand, alle Rücksicht und Achtung schuldig, die das Wohl der Gemeinschaft erfordert.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung; anrechenbarer invaliditätsbedingter Ausfall im Haushaltbereich; Mithilfe der Familienangehörigen (Schadenminderungspflicht)145 Zitierungen
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2Schutz der Identität3 Zitierungen
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3Enterbung wegen schwerer Verletzung familienrechtlicher Pflichten (Art. 477 Ziff3 Zitierungen
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4Berufung an das Bundesgericht3 Zitierungen
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5BGE 71_IV_2012 Zitierungen07.12.1945 · 2 Zitierungen
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6Art. 51 Abs. 1 IVG, Art. 90 Abs. 3 IVV. - Grundlagen der Reisekostenvergütung nach Gesetz und Verwaltungspraxis (Erw. 3a, b). - Art. 90 Abs. 3 Satz 2 IVV, wonach Anspruch auf Reisekostenvergütung für Besuchsfahrten im Z…1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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11 Zitierungen27.01.2006 · 11 Zitierungen
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Volljährigenunterhalt7 Zitierungen
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Mündigenunterhalt6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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