Art. 287 ZGB

Periodische Leistungen

1 Unterhaltsverträge werden für das Kind erst mit der Genehmigung durch die Kindesschutzbehörde verbindlich.
2 Vertraglich festgelegte Unterhaltsbeiträge können geändert werden, soweit dies nicht mit Genehmigung der Kindesschutzbehörde ausgeschlossen worden ist.
3 Wird der Vertrag in einem gerichtlichen Verfahren geschlossen, so ist für die Genehmigung das Gericht zuständig.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kinderunterhaltsvertrag: Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde und Wirkungen der Vereinbarung vor der Genehmigung
    · 09.12.1999 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Passivlegitimation bei der Abänderungsklage für Kindesunterhalt im Bevorschussungsfall; Gegenstand der Subrogation; das bevorschussende Gemeinwesen ist aus materiellen Gründen nicht passivlegitimiert (Änderung der Recht…
    · 12.01.2022 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Feststellung der Nichtigkeit
    · 22.08.2019 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 49_II_149
    01.01.1923 · 2 Zitierungen
  5. 5
    Art. 287 Abs. 1 ZGB. 1. Parteifähigkeit der Vormundschaftsbehörde? (E. 1). 2. Der Vertrag, mit dem der gerichtlich oder vertraglich festgesetzte Kinder-Unterhaltsbeitrag nachträglich aufgehoben wird, bedarf zu seiner Gü…
    · 04.06.1987 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ergänzung eines Vaterschaftsurteils
    · 13.05.1982 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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