Art. 28h ZGB
Form und Inhalt
1 Der Text der Gegendarstellung ist in knapper Form auf den Gegenstand der beanstandeten Darstellung zu beschränken.
2 Die Gegendarstellung kann verweigert werden, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder wenn sie gegen das Recht oder die guten Sitten verstösst.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verweigerung einer offensichtlich unrichtigen Gegendarstellung (Art. 28h Abs. 2 ZGB). 1. Eine Gegendarstellung kann nur als offensichtlich unrichtig verweigert werden, wenn das Medienunternehmen in der Lage ist, deren o…12 Zitierungen
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2Recht auf Gegendarstellung7 Zitierungen
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3Verweigerung der Gegendarstellung wegen offenbaren Rechtsmissbrauchs6 Zitierungen
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4Gerichtliche Geltendmachung des Rechts auf Gegendarstellung (Art. 28h und Art. 28l ZGB). 1. Das Verfahren nach Art. 28l Abs. 3 ZGB ist ein streitiges, in dem das beklagte Medienunternehmen anzuhören ist (E. 2). 2. Vorau…5 Zitierungen
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5Anspruch auf Gegendarstellung (Art. 28g ff5 Zitierungen
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6Berichtigung des Medienunternehmens4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen16.03.2009 · 4 Zitierungen
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Gegendarstellung2 Zitierungen
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2 Zitierungen07.11.2014 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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