Art. 293 ZGB

Öffentliches Recht

1 Das öffentliche Recht bestimmt, unter Vorbehalt der Unterstützungspflicht der Verwandten, wer die Kosten des Unterhaltes zu tragen hat, wenn weder die Eltern noch das Kind sie bestreiten können.
2 Ausserdem regelt das öffentliche Recht die Ausrichtung von Vorschüssen für den Unterhalt des Kindes, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bevorschussung von Kindesunterhaltsbeiträgen durch das Gemeinwesen nach kantonalem öffentlichem Recht; Legalzession; Passivlegitimation im Abänderungsprozess
    · 06.03.2017 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtsnatur eines Entscheides über eine Schuldneranweisung gemäss Art. 291 ZGB
    · 16.03.2011 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Passivlegitimation bei der Abänderungsklage für Kindesunterhalt im Bevorschussungsfall; Gegenstand der Subrogation; das bevorschussende Gemeinwesen ist aus materiellen Gründen nicht passivlegitimiert (Änderung der Recht…
    · 12.01.2022 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Ausrichtung von Vorschüssen für den Unterhalt des Kindes (Art. 293 Abs. 2 ZGB; Art. 88 OG). 1. Derjenige Elternteil, welcher seinen Unterhaltspflichten nachkommt, ist zur staatsrechtlichen Beschwerde legitimiert gegen d…
    · 16.12.1980 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Aktivlegitimation des Kindes im Unterhaltsprozess bei Bezug von Leistungen der öffentlichen Hand
    · 20.04.2022 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Kostenpflicht der Eltern bei Unterbringung eines Kindes mit besonderen Betreuungsbedürfnissen in einer ausserkantonalen Einrichtung
    · 07.11.2024 · 3 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Sozialhilfe
    · 19.03.2014 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  • VB.2014.00054
    09.07.2014 · 5 Zitierungen
  • 02.08.2021 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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