Art. 321 ZGB

1 Die Eltern dürfen Erträge des Kindesvermögens nicht verbrauchen, wenn es dem Kind mit dieser ausdrücklichen Auflage oder unter der Bestimmung zinstragender Anlage oder als Spargeld zugewendet worden ist.
2 Die Verwaltung durch die Eltern ist nur dann ausgeschlossen, wenn dies bei der Zuwendung ausdrücklich bestimmt wird.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vaterschaftsklage
    · 13.05.1965 · 4 Zitierungen
  2. 2
    Adoption eines Unmündigen; Absehen von der Zustimmung eines Elternteils (Art. 265c Ziff. 2 ZGB); Anfechtungsmöglichkeit nach Vollzug der Adoption
    · 18.09.1986 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Adoption eines Unmündigen (Art. 264 ZGB)
    · 18.09.1985 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vaterschaftsklage
    · 09.11.1967 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess
    · 12.10.2017 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anfechtung der Adoption
    · 14.04.2011 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 14.04.2011 · 1 Zitierungen
  • 100 2021 212
    27.01.2023 · 0 Zitierungen
  • Aufenthaltsbewilligung
    · 15.06.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

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