Art. 367 ZGB

Kündigung

1 Die beauftragte Person kann den Vorsorgeauftrag jederzeit mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist durch schriftliche Mitteilung an die Erwachsenenschutzbehörde kündigen.
2 Aus wichtigen Gründen kann sie den Auftrag fristlos kündigen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB)
    · 03.12.1959 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anhörung im Entmündigungsverfahren
    · 25.04.1991 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 59_II_97
    04.05.1933 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Legitimation zur Vormundschaftsbeschwerde
    · 27.12.2010 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 der Verordnung vom 21
    · 29.01.2009 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Haftung der vormundschaftlichen Organe (Art. 426 ff
    · 02.12.2008 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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